Das Präsidium des AFV Deutschland e. V. hat zur Kenntnis genommen, dass der
Deutsche Meister Hamburg Blue Devils e.V. beabsichtigt, für den e.V. einen
Insolvenzantrag zu stellen.
Nach dem Lizenzstatut für die German Football League ist nach
Lizenzerteilung die Fortsetzung des Spielbetriebs möglich, sofern das
Präsidium des AFV Deutschland e.V., der AFV Hamburg e.V., die
Lizenzierungskommission des Ligadirektoriums der German Football League und
der vorläufige Insolvenzverwalter des Vereins zustimmen. Zusätzlich muss
beim AFVD ein Konzept vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass eine
Fortsetzung des Spielbetriebs möglich ist.
Das Präsidium des AFV Deutschland e.V. hat sich grundsätzlich
bereiterklärt, einer Fortsetzung des Spielbetriebs zuzustimmen,
vorausgesetzt, die übrigen im Lizenzstatut zur GFL aufgeführten
Bedingungen werden eingehalten und der Verein legt zusammen mit dem noch zu
berufenden vorläufigen Insolvenzverwalter ein tragfähiges Konzept vor.
Das Präsidium geht nunmehr davon aus, dass diese notwendigen Schritte
kurzfristig erfolgen, insbesondere durch das Amtsgericht Hamburg rasch ein
vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
Innerhalb der Lizenzierung für die Saison 2003 hatte der Hamburg Blue
Devils e.V. die Lizenz unter Auflagen, wie einer Kürzung des vorgelegten
Haushaltsplans und der Rückführung von Verbindlichkeiten erhalten. Der
Verein hatte daraufhin einen Finanzplan vorgelegt, der deutliche Kürzungen
im Personalbereich und die Erwirtschaftung eines Überschusses in 2003
vorsah.
AFVD
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